Interview zum Eckpunkte-Papier der Koalition
Neues Heizungsgesetz geplant
12. März 2026
Die Heizungsfrage bleibt für viele Hausbesitzer ein Dauerstreitpunkt der Energiepolitik. Nach den turbulenten Debatten um das Gebäudeenergiegesetz GEG) plant die Bundesregierung nun den nächsten Kurswechsel: Das bestehende Gesetz soll durch ein neues Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) ersetzt werden. Offiziell soll vieles einfacher werden - mehr Technologieoffenheit, weniger Bürokratie und mehr Spielraum für Eigentümer. Kritiker befürchten, das erneut große Unsicherheit entsteht. Welche Regeln gelten künftig wirklich? Wird der notwendige Wechsel zu erneuerbaren Energien ausgebremst - und wer trägt am Ende die Kosten? Darüber sprechen wir mit Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutscher Energieholz- und Pelletverband.
Martin Bentele, Geschäftsführer Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) und Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI)
Geplantes Gebäude-Modernisierungsgesetz
Eckpunkte zur Reform des Heizungsgesetz im Überblick
Bestehende Klimaziele bleiben gültig
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekennt sich offiziell zu den nationalen und internationalen Klimazielen, einschließlich der Klimaneutralität bis 2045. Mit den Plänen für neues Heizungsgesetz wollen CDU/CSU ihrem Wahlkampfversprechen gerecht werden, dass Gebäudeenergiegesetz der Vorgängerregierung abzulösen.
Ablösung des bisherigen Heizungsgesetzes
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetz von 2023 soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Ziel sei mehr Technologieoffenheit und weniger ordnungsrechtliche Vorgaben.
65-Prozent-Vorgabe entfällt
Die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll offiziell gestrichen werden.
Fossile Heizungen weiter möglich
Neue Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, sofern die Modelle sicher mit entsprechenden Beimischungen von Bioheizöl (efuels) bzw. Biomethan betrieben werden können. Für diese bisher kaum verfügbaren, klimaneutralen Brennstoffen soll eine stufenweise steigende Quote („Bio-Treppe“) eingeführt werden.
Förderung bleibt zentral
Die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude soll zunächst weiterlaufen und Investitionen in klimafreundliche Systeme unterstützen.
EU-Vorgaben im Neubau
Die Anforderungen der EU Gebäuderichtlinie werden umgesetzt: Neubauten sollen schrittweise zu Nullemissionsgebäuden werden (öffentliche Gebäude früher als private)